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Die EU wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung von Schutzgebieten vor

Die EU-Kommission wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten vor. Sie hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hat in einem Schreiben an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier mit einer Klage gegen die Bundesrepublik vor dem EuGH gedroht.

Konkret geht es um das Projekt Natura 2000. Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 auszuweisen, rechtlich zu schützen und adäquat zu pflegen. Damit sollen sie die heimische Artenvielfalt bewahren und eine weitere Verschlechterung der herrschenden Lebensbedingungen verhindern. Die ausgewiesenen Gebiete sollten europaweit vernetzt werden, um den Artenaustausch zu ermöglichen. Die sechsjährige Frist für die Ausweisung und den rechtlichen Schutz dieser Flächen war bereits im Jahr 2010 ausgelaufen. Doch für fast 2.800 von 4.700 FFH-Schutzgebieten fehlt immer noch der rechtliche Schutz.

Bei einer Verurteilung könnte die Bundesrepublik zu Zwangsgeldzahlungen verurteilt werden.

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18

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