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Der Betreiber eines luxuriösen Gestüts für Dressurpferde in einer Kommune im Saarland erhob Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen bereits errichteten und in Betrieb befindlichen Windpark aus sechs Windenergieanlagen. Der Kläger befürchtete Beeinträchtigungen seines Gestüts durch die Auswirkungen der Windenergieanlagen und zielte auf ihren Rückbau.

Lenz und Johlen vertrat in erster und zweiter Instanz erfolgreich die Genehmigungsinhaberin, die aream Group, einen führenden Asset-Manager für nachhaltige Infrastrukturinvestments. Das VG Saarlouis wies die Klage nach mündlicher Verhandlung ab. Der Kläger verfolgte sein Begehren mit der Berufung weiter. Lenz und Johlen konnte für die aream Group auch in der Berufungsinstanz einen Erfolg erzielen. Das OVG Saarlouis wies die Berufung zurück. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Der Windpark konnte ohne Unterbrechung betrieben werden.

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Dr. Felix Pauli

Dr. Felix Pauli
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