Der landwirtschaftliche Hofbetrieb i.S.d. § 46 WHG und dessen Grenzendurch das Gestaltungsrecht der Bundesländer
Der Klimawandel und seine Folgen führen auch in Deutschland zu einer Verknappung der lebenswichtigen Wasserressourcen. Ein besonnener und nachhaltiger Umgang ist daher von besonderer Bedeutung. Die Landwirtschaft benötigt Wasser für fast alle der vielfältigen Betätigungsbereiche. Felder müssen bewässert, Nutztiere müssen getränkt und Stallungen müssen gesäubert werden. Dieser Bedarf wird in vielen Fällen durch Nutzung des Grundwassers gedeckt. Wieviel Wasser darf jedoch entnommen werden, und bedarf es dafür gegebenenfalls einer Erlaubnis oder Bewilligung? Dieser konfliktträchtige Bereich soll im Rahmen dieses Beitrages beleuchtet werden. Besonders im ländlichen Raum stehen sich hier die Verwaltung und zahlreiche betroffene landwirtschaftliche Betriebe gegenüber.
Lesen Sie den Artikel von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der Zeitschrift Wertermittlungsforum, Ausgabe 01/2018.
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