Die neuen EU-Schwellenwerte (wir berichteten) wurden am 31.12.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten aufgrund der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV unmittelbar in Kraft.

Ab sofort gelten daher für alle öffentlichen Aufträge, für welche das Vergabeverfahren nach dem 31.12.2013 begonnen wurde, folgende Schwellenwerte (netto):

  • Dienst- und Lieferleistungen: 207.000,00 Euro (bislang 200.000,00 Euro)
  • Bauleistungen und Baukonzessionen: 5.186.000,00 Euro (bislang 5.000.000,00 Euro).

Für Vergaben durch Sektorenauftraggeber, zentrale Regierungsbehörden und/oder im Anwendungsbereich der Richtlinie Verteidigung und Sicherheit gelten wie bislang leicht abweichende Schwellenwerte.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.

 

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Martin HahnMartin Hahn
Rechtsanwalt

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