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Lesen Sie das Interview mit Rechtsanwalt Martin Hahn in der aktuellen Ausgabe des Magazins CUBE, Seite 73, zum Thema

RECHTE IM PLANUNGSWETTBEWERB

Einbindung des Wettbewerbsergebnisses und Honorarfragen auf dem Prüfstand

Interview

 

 

Zur Person:
Martin Hahn ist Rechtsanwalt und Partner in der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er leitet das vergaberechtliche Dezernat. Er berät öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Ausschreibungsverfahren hauptsächlich im Bereich der Vergabe von Bau und Ingenieurleistungen. Neben der Verfahrensgestaltung liegt ein Schwerpunkt in der gerichtlichen Vertretung vor den Vergabekammern und -senaten. Als Vorsitzender der Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz im Deutschen Vergabenetzwerk und Mitglied der ARGE Vergaberecht referiert er regelmäßig zu vergabe- und architektenrechtlichen Themen. Zuletzt hat er ein Verfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg begleitet, in welchem die unangemessenen Modalitäten eines Verhandlungsverfahrens nach vorgeschaltetem Planungswettbewerb erfolgreich angegriffen wurden.

Ansprechpartner:

martin hahn gr

Martin Hahn
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-93
E-Mail: m.hahn[at]lenz-johlen.de

 

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner in der Kölner Kanzlei
Lenz und Johlen, er leitet dort das vergaberechtliche Dezernat.
Er berät öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Ausschreibungsverfahren
hauptsächlich im Bereich der Vergabe von Bauund
Ingenieurleistungen. Neben der Verfahrensgestaltung liegt
ein Schwerpunkt in der gerichtlichen Vertretung vor den Vergabekammern
und -senaten. Als Vorsitzender der Regionalgruppe
Köln/Bonn/Koblenz im Deutschen Vergabenetzwerk und Mitglied
der ARGE Vergaberecht referiert er regelmäßig zu vergabeund
architektenrechtlichen Themen. Zuletzt hat er ein Verfahren
vor der Vergabekammer Baden-Württemberg begleitet, in welchem
die unangemessenen Modalitäten eines Verhandlungsverfahrens
nach vorgeschaltetem Planungswettbewerb erfolgreich

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