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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

‘Klare, präzise Einschätzungen des Sachverhaltes. Verlässliche Prognosen über den Verlauf von Verfahren. Gutes Netzwerk und hohe Akzeptanz.’
(Auszug aus dem aktuellen Ranking von Legal 500)

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat am 31. Januar 2024 den Planfeststellungsbeschluss für bauliche Veränderungen am Verkehrsflughafen Köln/Bonn erlassen. Mit dieser Entscheidung wird nunmehr die Nutzung vorhandener, jedoch bislang nicht zugelassener Vorfeldflächen für Flugzeug-Abstellpositionen genehmigt.

Global Law Experts (GLE) hat Dr. Rainer Voß zum 'Town planning Lawyer of the Year in Germany 2024' ausgezeichnet.

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass Grundstückseigentümer bei der Freiflächengestaltung aus ganz unterschiedlichen Gründen vermehrt auf Kies oder Schotter statt auf Pflanzen setzen Mitunter werden in die Beete punktuell auch Pflanzen eingesetzt. Dass die Anlage solcher „Schottergärten“ rechtlichen Grenzen unterliegt, wird dabei vielfach übersehen oder aber bewusst ignoriert. Diese können sich beispielsweise aus den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder aber einer kommunalen Gestaltungssatzung ergeben. Darüber hinaus sind aber stets auch die bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Gestaltung nicht überbauter Grundstücksflächen zu beachten.

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