header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die aktuelle politische Diskussion zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen bildete den Anlass für einen Workshop zum kommunalen Beitragsrecht, der am 07.02.2019 in der Kanzlei Lenz und Johlen stattfand. Rund 30 Beitragspraktiker trafen sich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über Themen, die die Rechtsanwälte Rainer Schmitz und Béla Gehrken in Form kurzer Grundsatzreferate präsentierten.

Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, wenn die Sache entscheidungsreif ist. Ist sie verstrichen, bevor die Behörde den Widerruf verfügt, so wird sie auch dann nicht wieder in Lauf gesetzt, wenn der Betroffene dem Widerruf widerspricht und die Behörde dem Widerspruch aufgrund ergänzender Ermittlungen teilweise stattgibt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23.01.2019 entschieden.

Mit Beschlüssen vom 18.01.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) drei gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gerichtete Beschwerden des Trägers einer Privatschule (Antragsteller) zurückgewiesen, mit denen dessen Eilanträge gegen den Widerruf der Genehmigungen der privaten Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule durch das Regierungspräsidium Tübingen (Antragsgegner) abgelehnt worden waren.

Für Gegner eines Bebauungsplanes bietet das Kommunalrecht eine frühe Angriffsmöglichkeit in Form des Bürgerbegehrens. Zwar gilt im Grundsatz für Bauleitplanverfahren ein sog. Befassungsverbot. Nach § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist ein Bürgerbegehren über die Aufstellung eines Bauleitplanes unzulässig; davon ausgenommen wird in dieser Vorschrift aber die „Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.