AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Die aktuelle politische Diskussion zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen bildete den Anlass für einen Workshop zum kommunalen Beitragsrecht, der am 07.02.2019 in der Kanzlei Lenz und Johlen stattfand. Rund 30 Beitragspraktiker trafen sich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über Themen, die die Rechtsanwälte Rainer Schmitz und Béla Gehrken in Form kurzer Grundsatzreferate präsentierten.
Mit Beschlüssen vom 18.01.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) drei gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gerichtete Beschwerden des Trägers einer Privatschule (Antragsteller) zurückgewiesen, mit denen dessen Eilanträge gegen den Widerruf der Genehmigungen der privaten Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule durch das Regierungspräsidium Tübingen (Antragsgegner) abgelehnt worden waren.
Für Gegner eines Bebauungsplanes bietet das Kommunalrecht eine frühe Angriffsmöglichkeit in Form des Bürgerbegehrens. Zwar gilt im Grundsatz für Bauleitplanverfahren ein sog. Befassungsverbot. Nach § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist ein Bürgerbegehren über die Aufstellung eines Bauleitplanes unzulässig; davon ausgenommen wird in dieser Vorschrift aber die „Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“.