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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

"Es hat mir von Anfang an Spaß gemacht ..." sagt Referendarin Dr. Viviane Mccready zu Ihrer Arbeit zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und jetzt als Referendarin bei der Lenz und Johlen Partnerschaft mbB.

Was Dr. Viviane McCready bei uns "live im Job" beobachtet und lernt, erfahren Sie in dem Interview in der aktuellen Ausgabe des Anwaltsblattes Karriere.

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In einem nachträglich begründeten Beschluss vom 02.11.2018 hat das Oberverwaltungsgericht Münster anlässlich des Streits um einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin („Roisdorfer Martinimarkt“) auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Voraussetzungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz NRW präzisiert.

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.11.2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn nimmt die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie folgt Stellung:
"Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln. Die Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung wurde nicht ausreichend dargelegt. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen. Parallel arbeitet die Bezirksregierung mit Hochdruck an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans."

Die baurechtlichen Anforderungen für die Realisierung von Vorhaben entwickeln sich stetig fort. In diesem Jahr steht insbesondere das vom nordrhein-westfälischen Landtag am 12.07.2018 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (BauModG NRW) im Mittelpunkt. Maßgeblicher Regelungsinhalt dieses Gesetzes ist eine grundlegende Novelle der Landesbauordnung, die in ihren wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Aus diesem Grund stand unser Inhouse-Seminar am 08.11.2018 unter dem Motto „Novelle der Bauordnung NRW 2018 – Die wichtigsten Änderungen kompakt“.

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