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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte in der vergangenen Woche erstmals Gelegenheit, sich mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz zu befassen. Anlass war eine Klage von ver.di gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Kreuztal zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im gesamten Stadtgebiet am 29.04.2018.

Am 26.04.2018 fand in Elten bei Emmerich die Informationsveranstaltung Betuwe zum Planfeststellungsverfahren des Neubaus der Bundesstraße 8n statt. Dr. Michael Oerder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erörtete mit den zahlreich erschienenen Bürgern ausführlich ihre Rechte und Fragen rund um das Thema Einspruch und Klage.

Veranstaltung des Kölner Anwaltvereins vom 17. April 2018 im Verwaltungsgericht Köln und Finanzgericht Köln, Appellhofplatz

„Güterichter und Mediation in anhängigen Gerichtsverfahren. Was geht? Wie? Was geht nicht?“. Diese Fragen diskutierte Dr. Alexander Beutling als Teil des Podiums u.a. mit dem Minister der Justiz des Landes NRW, Peter Biesenbach, auf einer Veranstaltung im Finanz- und Verwaltungsgericht Köln am Appellhofplatz.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 17.04.2018 beschlossen, den LEP NRW, der erst 2017 in Kraft getreten ist, zu ändern. Die geplanten Änderungen betreffen u.a. die Windenergienutzung im Land NRW. Eine Abstandsregelung, dies sich bereits im Koalitionsvertrag findet und zwischenzeitlich vom Tisch zu sein schien, soll nunmehr als Grundsatz der Raumordnung in  Ziff. 10.2-3 des LEP NRW aufgenommen werden. Danach soll bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in Regionalplänen und in kommunalen Flächennutzungsplänen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu Wohnbauflächen den örtlichen Verhältnissen angemessen ein planerischer Vorsorgeabstand eingehalten werden. Hierbei ist ein Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorzusehen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering).
 

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