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Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Errichtung und Betrieb der 110-/380-kV Höchstspannungsleitung Rommerskirchen-Sechtem findet am 28.02.2018, 9.00 und 14.00 Uhr statt.

Kläger sind die Stadtwerke Hürth sowie zwei Privatpersonen, die durch die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Dr. Inga Schwertner und Dr. Christian Giesecke  - vertreten werden. Sie sind Inhaber von Erbbaurechten an einem Grundstück, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaut ist, und Wohnungsmiteigentümer von jeweils einer Wohnung in diesem Haus. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30. Dezember 2016 für die Errichtung und den Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem. Dieser sieht vor, das Grundstück durch Einräumung eines Leitungsrechts dinglich zu belasten. Die Kläger rügen u.a. Verfahrensfehler und Verstöße gegen zwingendes Recht. Die zu erwartenden Lärmimmissionen und Immissionen durch elektromagnetische Felder seien unzumutbar, jedenfalls aber in rechtswidriger Weise abgewogen worden. Die Kläger beanstanden fehlerhafte Bewertungen bei der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, eine unzureichende Abwägung von räumlichen Alternativen und der technischen Variante eines Erdkabels, sowie Rechtsfehler bei der Behandlung des Artenschutzes.

Mit Urteil vom 07.12.2017 – 4 CN 7/16 – hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Festsetzung von Lärmemissionskontingenten bekräftigt und erweitert.

Mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft moderne Stadt entsteht in Köln-Ossendorf gerade ein lebendiges Viertel mit Geschichte und Zukunft. Mit einer Fläche von insgesamt 55 Hektar ist der Butzweilerhof das zurzeit größte Stadtentwicklungsprojekt in Köln. Maßgeblich beteiligt an der Gestaltung rechtlicher Aspekte des Projektes Butzweilerhof ist die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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