AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Mit Urteil vom 07.12.2017 – 4 CN 7/16 – hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Festsetzung von Lärmemissionskontingenten bekräftigt und erweitert.
Mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft moderne Stadt entsteht in Köln-Ossendorf gerade ein lebendiges Viertel mit Geschichte und Zukunft. Mit einer Fläche von insgesamt 55 Hektar ist der Butzweilerhof das zurzeit größte Stadtentwicklungsprojekt in Köln. Maßgeblich beteiligt an der Gestaltung rechtlicher Aspekte des Projektes Butzweilerhof ist die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Lesen Sie unseren aktuellen Newsletter Bau und Immobilien 2018 mit Beiträgen unserer Fachawälte zu aktuellen Gsetzesänderungen und Entscheidungen zum Thema Bau und Immobilien.
Im Jahr 1995 hat die Stadt Köln auf die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in ihrem Stadtgebiet verzichtet. Nunmehr hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass dieser Verzicht zum 01.02.2018 widerrufen wird. Die Stadt Köln kann somit wieder im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob sie im Falle eines Grundstückkaufvertrages von ihrem gemeindlichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht.