Die Beratung im Gesundheits- und Pflegesektor erfordert in nahezu sämtlichen relevanten Rechtsbereichen Spezialkenntnisse.
Wir beraten Kliniken und Universitätskliniken, Eigentümer und Betreiber von Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ärztehäusern und Arztpraxen, pharmazeutische Unternehmen, Logistikbetriebe für Medizinprodukte und Medizintechnik, Unternehmen zur Vollversorgung von Kliniken, Seniorenheimen und sonstigen Einrichtungen, Wohlfahrtseinrichtungen und -verbände, die Apothekenwirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen aus dem Rettungsdienstsektor (Notfallrettung, Krankentransporte etc.) mit unserer hoch spezialisierten Expertise teamübergreifend in sämtlichen immobilienbezogenen sowie zulassungs-, förder- und vergaberechtlichen Fragestellungen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Begleitung von Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung und Erweiterung von Gesundheits- und Pflegeimmobilien
- Beratung zur Vorhabenzulassung und in Nachbarstreitverfahren
- Emissions- sowie immissionsschutzrechtliche Bewertung von Gesundheitsimmobilien
- Luftverkehrsrechtliche Beratung im Hinblick auf Landeplätze für Hubschrauber
- Bauliche Anforderungen der Sonderbauverordnung und anderer Spezialgesetze (z.B. Arzneimittelgesetz, Wohn- und Teilhabegesetze etc.)
- Brandschutz und Barrierefreiheit
- Energieversorgungskonzepte wie dezentrale Energieversorgung, Contracting
- Gesetzliche Anforderungen an den Rettungsdienst (Notfallrettung, Krankentransporte etc.), insbesondere Zulassung von Krankentransporten
- Zuwendungs- und vergaberechtliche Beratung bei der Sanierung, der Erweiterung und dem Neubau sowie laufenden Unterhaltsmaßnahmen (Wäscherei, Reinigung, Fahrdienste etc.)
- Vermietung/Verpachtung von Klinikgebäuden und sonstigen Gebäuden bzw. Räumen auf dem Klinikgelände