Die Staatshaftung bietet Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor Schäden durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln und administratives Unrecht.

kompetenzfeld staatshaftung

Häufig geht es um Verzögerungsschäden, beispielsweise wenn eine zu Unrecht versagte Baugenehmigung erst nach einem langen Prozess erstritten wird und sich dadurch die Realisierung eines Vorhabens verzögert. Haftungsrechtliche Voraussetzungen und mögliche Konsequenzen nehmen wir in Verwaltungsverfahren unserer Mandanten daher frühzeitig in den Blick, nicht erst im Schadensfall. Bei Bedarf ergreifen wir präventive Maßnahmen. Wir verfügen über umfangreiche Prozesserfahrung, um bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in enteignungsrechtlichen Fragen und Verfahren.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Durchsetzung und Abwehr von Amtshaftungsansprüchen
  • Haftung bei Verstößen gegen das EU-Recht
  • Planungsschadensrecht
  • Enteignung und Enteignungsentschädigung