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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung
  • Staatshaftung
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Klima und Energie

vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling und Dr.-Ing. Werner Klinge am 18.05.2021 

Dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan kommt die Aufgabe zu, die beabsichtigte zukünftige Siedlungsentwicklung in der Gemeinde in den Grundzügen zu steuern. In vielen Kommunen sind die wirksamen Flächennutzungspläne oftmals vor mehr als 25 Jahren aufgestellt und durch ständige Änderungen aktualisiert worden. Ein durch viele parallele Änderungsverfahren zu neuen Bebauungsplänen geänderter FNP erfüllt seine Steuerungs- und Koordinierungsfunktion dann noch, wenn das planerische Leitbild unverändert gültig geblieben ist.
Neue städtebauliche Leitbilder, ergänzende Anforderungen an die Umweltprüfung, neue Aufgaben im Außenbereich sowie zusätzliche Anforderungen infolge des Klimawandels können ein Erfordernis zur Neuaufstellung oder umfassenderen Änderung eines Flächennutzungsplans begründen.
Wie diese neuen Anforderungen bei der Neuaufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind und welche materiellen und formellen Fehlerquellen dabei beachtlich sind, wird dargelegt. Dabei werden folgende Aspekte vertieft:
  • Verfahren der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen
  • Anforderungen an die Steuerung regenerativer Energien im Außenbereich (Windkraft, Photovoltaik)
  • Neue Anforderungen an die Steuerung von Intensivtierhaltung
  • Umweltprüfung und Abschichtung
  • Typische Fehlerquellen (Rechtsprechung)
 
Ziel des Seminares ist es, Hilfestellungen zur Bewältigung inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Probleme zu geben. Gern können Sie im Vorfeld des Seminares ihre Fragen und Problemfälle einreichen.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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