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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Gesundheit und Pflege
  • Staat und Verwaltung
  • Klima und Energie
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft

vhw-webinar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 21.04. 2021 

Das Bauplanungsrecht kommt nicht zur Ruhe. Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2017 (Städtebaurechtsnovelle) stehen 2021 wieder eine Reihe von Änderungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung bevor. Hintergrund sind die stetig steigenden Preise für Wohnbauland in den Ballungsgebieten und die damit einhergehende Wohnungsknappheit für weite Teile der Bevölkerung.
Die Bundesregierung hat daher am 30.11.2020 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zur Bekämpfung dieser Probleme stärken soll. Geplant ist eine Reihe von Änderungen im BauGB. Hervorzuheben hierbei sind insbesondere die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und weitere Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau, die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und die Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung.
Darüber hinaus wird eine neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" in die BauNVO eingeführt. Ebenfalls werden die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung von nun an als Orientierungswerte ausgestaltet sein, sodass Behörden größere Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten erlangen. Starkes mediales Echo ruft schließlich das sogenannten Umwandlungsverbot hervor.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die neuerlichen Änderungen zu verschaffen um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die Referenten die anstehenden Änderungen und ihre Zusammenhänge analysieren und etwaige Auswirkungen auf die Praxis prognostizieren.

Ihre Referenten:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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