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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Einzelhandel
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung
  • Gesundheit und Pflege
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staatshaftung
  • Bau und Immobilien

Störfallrecht wird an neue Entwicklungen angepasst

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett am 27.04.2016 zwei Regelungsentwürfe beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Diese sogenannte „Seveso III-Richtlinie“ regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.

Das am 27.04.2016 beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.

Weiterer Bestandteil des Regelungspakets ist der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Sie enthält die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben. Vorgesehen sind vor allem Änderungen der Störfall-Verordnung und weiterhin geringfügige Änderungen der Verordnung über das Genehmigungsverfahren.

Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nach der heutigen Kabinettsentscheidung kann nun das parlamentarische Verfahren zum Umsetzungsgesetz eingeleitet werden. Es soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass eine Klageerhebung in dem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren vermieden werden kann.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 093/16 des BMUB

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18

E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
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