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IBR-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 08.11.2021 in Mannheim

Baulasten sind ein elementares Instrument in allen Bundesländern (außer Bayern), um Formale Verstöße gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften zu heilen. Sie sind für das begünstige Grundstück von großem Vorteil, da hierdurch überhaupt eine Bebaubarkeit gewährleistet wird. Der rechtlich ordnungsgemäße Umgang mit Baulasten muss aber beherrscht werden, da es sich um ein anspruchsvolles Rechtsinstrument handelt. Immer wieder tauchen Fragen der ausreichenden Bestimmtheit von Baulasten auf.  
Aufgabe des Seminars ist es, die rechtssichere Anwendung der Baulasten instruktiv darzustellen. Dabei wird auf zahlreiche Beispielsfälle verwiesen sowie die einschlägige Rechtsprechung insbesondere der Obergerichte.
In der Praxis stellt die Unterscheidung zwischen der öffentlich-rechtlichen Baulast sowie zivilrechtlichen Absicherungen z. B. durch Grunddienstbarkeit eine wesentliche Rolle. Auch für Bauaufsichtsbehörden ist es von großem Vorteil, die Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlicher Baulast und zivilrechtlicher Grunddienstbarkeit zu kennen. 
       

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Rainer Voß

Dr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

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