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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling und Brigitte Herkelmann-Mrowka am 11.07.2022

Das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen von 1980 gilt in seiner ursprünglichen Fassung bis auf einige Änderungen im Wesentlichen bis heute. In den nunmehr über 40 Jahren seines Bestehens hat sich das Denkmalschutzgesetz grundsätzlich bewährt, bedurfte aber einer Überarbeitung und Anpassung an die Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes, an die gesellschaftliche Entwicklung, an internationale Vorgaben sowie an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung.

Am 6. April 2022 hat der Landtag NRW eine Novelle verabschiedet und das neue DSchG NRW soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die Novellierung bringt umfassende Änderungen, die eine effektivere Anwendung und Umsetzung des Gesetzes für die Zukunft sicherstellen sollen. Neben einer Reihe redaktioneller Änderungen sowie Streichungen bzw. Zusammenlegungen einzelner Regelungen beinhaltet die Neufassung u. a. die Stärkung der Rolle der Eigentümer von Denkmälern, die zeitliche Einschränkung des Denkmalsbegriffs, die Ergänzung eines Schutzumfangs für Denkmalbereiche, die Regelung des Umgebungsschutzes, die Einführung eines deklaratorischen Systems für Bodendenkmäler sowie die Verankerung des UNESCO Welterbes. Des Weiteren gehören von nun an Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit zu den im Abwägungsprozess zu berücksichtigenden Aspekten. Zur Stärkung der Unteren Denkmalbehörden soll die Struktur der Denkmalbehörden an diejenige der Bauaufsichtsbehörden angepasst werden und die Beteiligung der Landschaftsverbände soll separat von den Zuständigkeitsregelungen in einer neu eingefügten Vorschrift behandelt werden.

Da das neue Gesetz politisch umstritten ist und im Mai 2022 Landtagswahlen anstehen, ist denkbar, dass eine mögliche neue Regierung das Inkrafttreten zum Juni 2022 verhindert. Unsere Empfehlung: Melden Sie sich zu der Veranstaltung an, dann können wir Sie auf dem Laufenden halten über die weitere Entwicklung.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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