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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 10.07.2018 in Bensberg

§ 34 BauGB ist eine zentrale Norm des Bauplanungsrechts, insbesondere  deshalb, weil zahlreiche Bebauungspläne unwirksam sind und dann eine Beurteilung nach § 34 BauGB „wieder auflebt“. Ebenso ist es für die Standortgemeinde oftmals kompliziert, bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei zu überplanen. Die Schwierigkeit bei der Anwendung der Vorschrift liegt in der Praxis darin, dass die Rechtsprechung keinen klaren Rahmen vorgibt. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht. Zudem ist die Reichweite der „näheren Umgebung“ für jedes Kriterium des § 34 Abs. 1 BauGB gesondert zu beurteilen. Es hängt somit von der Würdigung der konkreten Örtlichkeiten ab, welche Umgebungsbebauung maßgeblich ist.

Das Seminar soll durch zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung (insbesondere anhand von Luftbildern) helfen, in der Praxis eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können. Insbesondere wird an Praxisfällen dargelegt, welche Umgebungsbebauung tatsächlich die „nähere Umgebung prägt“ (Fremdkörper, Ausreißer, illegale Nutzungen etc.), wann es zulässig ist, den vorhandenen Rahmen zu überschreiten bzw. wann Einzelhandelsansiedlungen aufgrund von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche unzulässig sind. Im Hinblick auf vermehrt vorkommenden Nachbarklagen ist es zudem wichtig, diejenigen Kriterien des § 34 BauGB herauszuarbeiten, die auch dem Nachbarschutz dienen. Hierzu zählen u. a. der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot und die Doppelhausrechtsprechung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Praxisprobleme mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren! Gerne können Sie bis zum 22. Juni 2018 spezielle Fragestellungen einreichen (bitte E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Diese werden an den Referenten weitergeleitet und im Seminar besprochen.

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

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