EU-Verordnung setzt Schwellenwerte herab Die EU-Kommission hat mit einer neuen Verordnung die bisher geltenden Schwellenwerte herabgesetzt.
Die neuen Schwellenwerte betragen:
für die Vergabe von Bauaufträgen:
4.845.000 (bisher 5.150.000 )
für die Vergabe von sonstigen Liefer-
und Dienstleistungsaufträgen:
193.000 (bisher 206.000 )
für Dienstleistungen nach § 2 Nr2 VgV:
125.000 (bisher 133.000 )
Für Sektorenauftraggeber gelten:
für die Vergabe von Bauaufträgen:
4.845.000 (bisher 5.150.000 )
für die Vergabe von sonstigen Liefer-
und Dienstleistungsaufträgen:
387.000 (bisher 412.000 )
Die Änderung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2010.