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OVG Münster gibt Klage der Anwohner im Berufungsverfahren statt Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 15.03.2011 festgestellt, dass der von der Bezirksregierung erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Godorfer Hafens rechtswidrig und damit ungültig ist (Az. 20 A2147/09 und 20 A 2148/09). Die Berufung der Häfen und Güterverkehr Köln AG gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wurde damit zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klage der von den Rechtsanwälten Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war somit in allen Instanzen erfolgreich. Das OVG hatte bereits mit Beschluss vom 29.07.2010 (Az. 20 B 1320/09) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zum Baustopp des Godofer Hafens bestätigt. Die Entscheidung wurde maßgeblich darauf gestützt, dass die Bezirksregierung Köln für Teile des Vorhabens sachlich nicht zuständig gewesen ist und andere Teile keiner Planfeststellungspflicht unterliegen. Dies führte zu einer erheblichen Rechtsbeeinträchtigung der Antragsteller, da der Verstoß gegen die staatliche Zuständigkeitsregelung den Kern des Planfeststellungsbeschlusses, die Abwägung, rechtsfehlerhaft macht. Im Berufungsurteil vom 15.03.2011 hat der 20. Senat diese Begründung bestätigt. Lesen Sie zu dieser Entscheidung auch die Pressemitteilung des OVG Münster sowie einen Zeitungsartikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 16.03.2010. Dr. Christian Giesecke LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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