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Im Rahmen der Projektentwicklung auftretende Konflikte lassen sich oft nur unbefriedigend lösen. Immer öfter kommt es entscheidend darauf an, etwaige Schwierigkeiten im Planungsprozess bereits möglichst frühzeitig zu erkennen, um diese effektiv vermeiden zu können. Aus diesem Grund stand unser erstes diesjähriges Inhouse-Seminar am 19.03.2014 unter dem Motto „Pre-Development“.

Im Rahmen unseres Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über eine Vielzahl praxisrelevanter Fragestellungen und die aktuellsten rechtlichen Entscheidungen zum Thema Projektentwicklung. Mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern, Architekten, Expansionsleitern großer Einzelhandelsunternehmen und Vertretern der Kommunen konnten in anschließenden Diskussionen Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht werden.

  

 

Den gelungenen Auftakt der Veranstaltung machte Dr. Rainer Voß mit seinem Vortrag zum Thema „Konfliktvermeidung durch Umfeldanalyse“. Anhand ausgewählter, praxisrelevanter Fallgestaltungen verdeutlichte er gewohnt anschaulich die besondere Bedeutung einer umfassenden Umfeldanalyse zu Beginn einer jeden Projektentwicklung. Dabei informierte er über ausgewählte Problemstellungen wie etwa den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz oder auch das Bauen in Hochwasserschutzgebieten.

Dr. Philipp Libert lenkte den Blick der Zuhörer anschließend auf die Bedeutung und Folgen einer sich im Nachhinein mitunter als „falsch“ herausstellenden Wahl des richtigen Projektverantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele wurden sowohl steuerrechtliche als auch staatshaftungs- bzw. vergaberechtliche Konsequenzen eines Wechsels der Verantwortlichkeit während der Projektentwicklung verdeutlicht.

Chancen und Risiken einer (frühzeitigen) Bürgerbeteiligung im Rahmen der Projektentwicklung betrachtete Dr. Christian Giesecke. Unter Berücksichtigung der gesteigerten Bedeutung der Bürgerbeteiligung seit „Stuttgart 21“ zeigte er auch anhand aktueller Referenzprojekte konkrete Strategien auf, wie die positiven Wirkungen einer möglichst frühzeitigen Beteiligung der Bürger effektiv genutzt und einem Vorhaben damit im Ergebnis zugute kommen können.

Angesichts meist knapper kommunaler Haushalte versuchen Gemeinden vermehrt, am sog. Plangewinn zu partizipieren. Am Beispiel des erst im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen „Kölner Baulandmodells“ informierte Dr. Michael Oerder über in der Praxis aktuell geübte Finanzierungsmodelle zur Umlegung sog. Infrastrukturfolgekosten auf Vorhabenträger und diskutierte daraus resultierende neue Fragestellungen.

Rechtsanwalt Thomas Elsner beleuchtete aus der zivilrechtlichen Perspektive ausgewählte Duldungspflichten des Nachbareigentümers bei der Errichtung grenzständiger bzw. grenznaher Gebäude. Sensibilisiert wurde insbesondere für rechtliche Schwierigkeiten einer Inanspruchnahme des sog. Hammerschlags- und Leiterrechts nach dem nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz. Darüber hinaus erläuterte Thomas Elsner unter anderem, unter welchen Voraussetzungen man sich etwa gegen eine Überbauung des eigenen Grundstücks zur Wehr setzen kann. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung der Baugrube (Unterfangungen, Rückverankerungen) gelegt.

Abschließend rundete Dr. Tanja Lehmann die Veranstaltung mit ihrem Vortrag zu den neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung im Einzelhandel ab. Betrachtet wurde in erster Linie die Entscheidung des BVerwG zur Rechtmäßigkeit von sortimentsbezogenen Einzelhandelsausschlüssen in Bebauungsplänen, die im vergangenen Jahr in der Fachwelt für einiges Aufsehen sorgte. Daneben griff Dr. Tanja Lehmann speziell noch einmal das Thema der Interkommunalen Abstimmung in der Bauleitplanung auf, das angesichts zahlreicher Klagen von Nachbargemeinden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt an Bedeutung gewonnen hat.

Insgesamt ist durch die Veranstaltung bei Fingerfood und Kölsch erneut ein interessanter Erfahrungsaustausch unserer Experten mit den Teilnehmern gelungen.

nick-kocklerNick Kockler
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Die Vorträge zu unserem Inhouse-Seminar finden Sie nachfolgend zum Download:

Konfliktvermeidung durch Umfeldanalyse (Dr. Rainer Voß)

Pre-Development: Wer entwickelt eigentlich? (Dr. Philipp Libert)

Frühzeitige Bürgerbeteiligung (Dr. Christian Giesecke)

Baulandmodelle und Infrastrukturabgaben (Dr. Michael Oerder)

Zivilrechtliches Nachbarmanagement – besser vorher als nachher (Thomas Elsner)

Projektentwicklung im Einzelhandel (Dr. Tanja Lehmann)

 

 

 

 

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