Am 06.04.2022 hat der nordrhein-westfälische Landtag ein neues Denkmalschutzgesetz beschlossen, das bisherige Gesetz war mehr als 42 Jahre alt. Das neue Gesetz tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz soll den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht entsprochen werden. Die Neufassung sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
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Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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