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Die Raumordnung hat die Stellung einer überörtlichen und fachübergreifenden Rechtsmaterie. Die rechtlichen Grundlagen für die Raumordnung bieten das Raumordnungsgesetz des Bundes und der Länder. Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017 wurde das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) geändert. Die Änderungen sind am 29.11.2017 in Kraft getreten.

Wie die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene ist die Raumordnung Teil der räumlichen Gesamtplanung. Die verschiedenen Planungsebenen müssen nach dem sog. Gegenstromprinzip die jeweils anderen Planungsebenen berücksichtigen. Die Raumordnung soll hierbei für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Raumes sorgen, in dem sie den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume durch Aufstellung überörtlicher, fachübergreifender Raumordnungspläne, durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sowie durch weitere raumordnerische Zusammenarbeit entwickelt, ordnet und sichert. In Raumordnungsplänen werden insbesondere Ziele der Raumordnung und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt. Die Ziele der Raumordnung sind für nachfolgende raumbedeutsame Planungen und Projekte bindend. Bauleitpläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Das neue ROG setzt nun die Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung, insbesondere durch die Einfügung von Verfahrensvorschriften, die den Vorgaben der Richtlinie zur Aufstellung und Abstimmung von Raumordnungsplänen im Meeresbereich Rechnung tragen, um. Zudem soll die Akzeptanz von Großprojekten verbessert werden. Es wurde insbesondere bei der Prüfung der Raumverträglichkeit großer Projekte im Raumordnungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Ernsthaft in Betracht kommende Projektalternativen müssen künftig geprüft werden. Das ROG erlaubt nun dem Bund, bei Bedarf länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz aufzustellen.

  

 Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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