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Am 31.12.2015 ist das geänderte Bundesbedarfsplangesetz in Kraft getreten, womit auch die Liste der Leitungsvorhaben aktualisiert worden ist. Im Hochspannungsbereich (220 und 380 Kilovolt) sind aktuell 43 Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz sowie 22 aus dem Energieleitungsausbaugesetz vorgesehen. Von bundesweit 43 Vorhaben sind 17 als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet und bei 16 dieser Vorhaben führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung und im Anschluss die Planfeststellungsverfahren durch. Ferner sind 8 der 43 Vorhaben als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen sowie fünf HGÜ-Vorhaben und fünf HDÜ-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln gekennzeichnet. Ein Vorhaben ist als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile vorgesehen.

Das Energieleitungsausbaugesetz listete ursprünglich 24 Ausbauprojekte auf und stufte sie als notwendig für die künftige Energieversorgung ein. Nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 wurden zwei Vorhaben aus der aktuellen Fassung gestrichen. Die so genannten EnLAG-Vorhaben werden in der Zuständigkeit der Länder geplant; die Bundesnetzagentur dokumentiert vierteljährlich den aktuellen Stand aller Vorhaben.

Des Weiteren wurden im aktuellen Bundesbedarfsplangesetz die gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Erdkabeln erweitert. Aus technischer Sicht ist zwischen Gleichstrom (HGÜ) und Wechselstrom (HDÜ) zu unterscheiden. Im Wechselstrombereich soll es nach dem Willen des Gesetzgebers beim Pilotcharakter der Erdverkabelung bleiben. Die speziell gekennzeichneten HGÜ-Leitungen sind nun vorrangig als Erdkabel statt wie bisher als Freileitung zu bauen. Für entsprechend gekennzeichnete Wechselstrom-Vorhaben werden die Möglichkeiten der Erdverkabelung erweitert, wobei hier für einzelne Pilotvorhaben die abschnittsweise Realisierung als Erdkabel möglich ist.

 

Ansprechpartner:

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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