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Städte und Gemeinden können ab dem 1. Dezember 2021 finanzielle Unterstützung für ihre Vorsorge gegen Klimarisiken bekommen. Im Fokus der neuen Förderrunde des BMU-Programms "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" steht der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus will das BMU innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse schützen, wie Starkregen oder Hitzewellen. Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteuren, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.

Die novellierte Förderrichtlinie richtet das BMU-Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ neu aus. Durch ein umfassendes Angebot von der Planung bis zur Umsetzung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, anstehende Klimaanpassungs- und Umbauprozesse frühzeitig und integriert anzugehen sowie nachhaltig auszurichten. Vor allem sollen Kommunen solche Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickeln, die die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen und so einen besonderen Mehrwert für Menschen und Umwelt vor Ort schaffen.

Die verschiedenen Förderschwerpunkte werden gestaffelt ausgeschrieben. Ab 1. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 wird der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Städten und Gemeinden gefördert. Dadurch werden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager vor Ort, ihr Einsatz wird durch das BMU gefördert. Diese nachhaltigen Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen Kommune. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Risikovorsorge, die vor Schäden durch extreme Wetter- und Klimaereignisse, wie Starkregen oder Hitzewellen, schützen. So können auch ausgewählte investive Maßnahmen über das Förderprogramm unterstützt werden. Die Anträge werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.

Ab 2022 können Kommunen die Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Das BMU sucht dafür nachhaltige Ideen für die Anpassung an den Klimawandel, die sich durch hohe Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure auszeichnen. Bei Interesse am zweiten Förderschwerpunkt können sich Interessierte bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) registrieren lassen, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden. Die ZUG wurde vom BMU mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt.

Neben Kommunen, die als zentrale Betroffene von Klimawandelfolgen sowie als Hauptakteure noch zielgerichteter unterstützt werden sollen, werden auch lokale Vereine, Verbände und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen im Förderprogramm berücksichtigt. Durch die Förderung des kommunalen Anpassungsmanagements sowie innovativer Modellprojekte für die Klimaanpassung begegnet das Programm dem akuten Handlungsbedarf.

Das Förderprogramm ist Teil der "Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel" (DAS). Mit der DAS sollen Auswirkungen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf kommunaler und lokaler Ebene. Vergangene Förderrunden unterstützten beispielsweise Projekte zum Starkregenrisikomanagement und Umgang mit Trockenheit, zur Abmilderung urbaner Hitzeinseln, zur Verbindung von Hitze- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gesundheitssektor, zu strategischen Anpassungskonzepte für Unternehmen oder zu interkommunalen Kooperationen in der Freiraumentwicklung. Ebenso wurden Bildungsmodule in der Waldwirtschaft, im Katastrophenschutz oder in der Medizin und Pflege gefördert.

BMU 03.11.2021 | Pressemitteilung Nr. 268/21 | Klimaschutz

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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