Wird eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung/Vorprüfung im Planaufstellungsverfahren nicht durchgeführt, ist sie auf der Vorhabenzulassungsebene nachzuholen. 

Lesen Sie zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 11.10.2021 (Az.: 1 ME 110/21) den Beitrag von Dr. Sebastian Wies in der Immobilien Zeitung Nr. 1-2/2022.

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