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vhw-Seminar mit Thomas Elsner am 19.02.2020 in Dortmund

Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kommt nicht zur Ruhe – von
der erstmaligen gesetzlichen Regelung in den §§ 650p ff. BGB, die zum
01.01.2018 in Kraft getreten sind, bis hin zur Entscheidung des EuGH vom
04.07.2019, die bereits erste – kontrovers diskutierte – nationale Folgeentscheidungen
nach sich zog und eine Reihe brandaktueller Fragen aufwirft:

  • Wie ist mit der HOAI umzugehen?
  • Wann ist meine Vergütungsvereinbarung EuGH-konform?
  • Was muss ich beim Neuabschluss von Architektenverträgen beachten?
  • Wie gehe ich mit Vergütungsregelungen in bereits geschlossenen Verträgen
    um?

Mit dem Fokus auf die genannte Entscheidung beleuchtet der Referent die
aktuelle Rechtslage rund um das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht,
stellt die gesetzlichen Neuerungen im BGB vor und gibt wertvolle Hinweise
in Bezug auf weitere wichtige Themen bei der rechtssicheren Gestaltung und
Abwicklung von Architektenverträgen. Angesprochen werden insbesondere
auch Haftungsfragen und Fragen der Gewährleistung, Formen der Beauftragung
und urheberrechtlichen Themen, insbesondere im Umgang mit der
Revitalisierung von Bestandsgebäuden.
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie Ihre Fragen bis zwei Wochen vor dem Seminartermin per Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Elsner

Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de

 

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