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DAA-Online-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau am 10.05.2022

Der Einzelhandel ist einer der zentralen Motoren der Stadtentwicklung. Wie in kaum einem anderen Gebiet der baulichen Stadtentwicklung stehen sich auf diesem Felde unterschiedliche Interessen der Städte einerseits und der Investoren andererseits und zunehmend auch der Konkurrenten und alternativer Absatzformen (Stichwort: online) entgegen. Dies äußert sich nicht zuletzt in einer außergewöhnlich hohen Dichte gerichtlicher Entscheidungen zu allen möglichen rechtlichen Aspekten. Daher steht eine rechtssichere Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsansiedlungen im besonderen Fokus von Stadtentwicklung und Rechtsprechung. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung hierzu einen bunten Strauß an Anforderungen zusammengestellt, nicht zuletzt aber auch viel Unsicherheit gestiftet.

Was sind die Schwerpunkte?

  • Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung für den Einzelhandel
  • Grenzen der Einflussnahme der Raumordnung auf die Bauleitplanung
  • Rechtsprechung des EuGH zur Einzelhandelssteuerung
  • Anforderungen an die Bauleitplanung für Einzelhandelsvorhaben
  • Thema ohne Ende: Zulässigkeit und rechtliche Anforderungen an Kontingentierung von Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsflächen
  • Bedeutung und Anforderungen an Einzelhandelskonzepte für die Bauleitplanung
  • Sonstige Anforderungen an Bebauungspläne aus dem Umweltrecht (u.a. § 13a BauGB)
  • Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in den Baugebieten nach §§ 30 bis 35 BauGB
  • Einzelhandel im Rechtsstreit: interkommunaler Rechtsstreit, Anfechtung durch Nachbarn und Bedeutung des UmwRG

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des öffentlichen Bau- und Planungsrechts tätig sind, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie Unternehmensjuristen und Vertreter der Verwaltungen und Kommunen. Dabei werden einerseits die Grundlagen der Einzelhandelsplanung vermittelt, andererseits dient das Seminar aufbauend auf der aktuellen Rechtsprechung aber insbesondere der Vertiefung.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

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