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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 29. und 30.03.2022

Das Seminar richtet sich (Neu-)Einsteiger, Quereinsteiger und andere, die bisher nur
wenig mit denkmalrechtlichen Fragen befasst waren. Es gibt Ihnen einen Überblick
über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in
Nordrhein-Westfalen, erläutert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und
Grundbegriffe des Gesetzes anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtspre-
chung des OVG NRW, erörtert ausführlich die problematischen Fälle, insbesondere bei
Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren.
Die Denkmalschutzgesetze der anderen 15 Bundesländer sind nicht Gegenstand des
Seminars; allerdings sind diese in ihren Inhalten und in ihrer Struktur teilweise ver-
gleichbar aufgebaut. Bei der Interessenabwägung im Erlaubnisverfahren gibt es zudem
einen einheitlichen bundes- und verfassungsrechtlichen Maßstab, nämlich das Eigen-
tumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, den das BVerfG und BVerwG in ihren Entschei-
dungen näher konkretisiert haben und der in allen Bundesländern bei denkmalrechtli-
chen Entscheidungen zu beachten ist.
Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar einreichen (bitte bis zum
15.03.2022 an GST-This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.)

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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