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Seminar des Kölner Anwaltvereins mit Dr. Alexander Beutling am 31.05.2017

Die Kölner Denkmalliste umfasst derzeit etwa 9.000 Positionen. Bei Grundstücksentwicklungen und Umbauten im Gebäudebestand stellt sich für Bauherr, Eigentümer und auch den Anwalt häufig die Frage, wie mit dem Damoklesschwert "Denkmalschutz" am besten umgegangen werden sollte: Welche Maßnahmen bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis und unter welchen Voraussetzungen ist diese zu erteilen? Welche Bedeutung kommt den Eigentümerinteressen zu? Welche Nebenbestimmungen sind zulässig? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Denkmal abgerissen werden? Welche Behörden - Stadtkonservator, Landschaftsverband, Obere Denkmalbehörde - sind zuständig und was bedeutet der so genannte "Ministerentscheid"? Wie ist am besten mit den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und Wertungsspielräumen umzugehen?

Anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung wird diesen Fragen im Seminar nachgegangen, insbesondere aus der Perspektive des beratenden Anwalts.

Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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