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vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 27.11.2017 in Berlin (Zusatztermin)

Mit Baulasten können öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, beseitigt werden. Baulasten und deren Eintragung in das  Baulastenverzeichnis sind in Berlin etablierte Instrumente zur rechtlichen Sicherung. Gleichwohl stellen sich verschiedene Anwendungsfragen. Demgegenüber sammeln die Brandenburger Bauverwaltung und die übrigen am Bau Beteiligten erste Erfahrungen bei der Anwendung der einst abgeschafften und kürzlich wiedereingeführten Baulasten. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar folgende Fragen behandelt:  

• Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Was ist zulässiger Inhalt einer Baulast? 
• Welche Formerfordernisse gelten?
• Wann ist die Baulast amtsseitig zu löschen?
• Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für wen?
• Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten (Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit) bestehen?

Der Referent vermittelt Ihnen das notwendige Wissen zur Beantwortung der gängigen Praxisfragen und bietet darüber hinaus Informationen über aktuelle Fallkonstellationen aus Verwaltung und Rechtsprechung. Bitte bringen Sie zum Seminar die Bauordnung „Ihres“ Bundeslandes mit. 

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
AnwaltMediator DAA/FU Hagen
Telefon: 0221-973002-80

E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

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