Neue Schwellenwerte ab 01.01.2012

Ab 01.01.2012 gelten nach Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 folgende erhöhte Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: 4,845 Mio. Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro (bisher: 193.000 Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: 387.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (bisher: 125.000 Euro)

Während die Änderung im Sektorenbereich unmittelbar ab dem 01.01.2011 Geltung erlangt, werden die übrigen Änderungen erst mit einer Umsetzung in der VgV in Kraft treten. Hierüber werden wir wieder berichten. Es wird dann ein Novum sein, dass einmal "runde" und damit praktikable Schwellenwerte bestehen.

 

Martin Hahn
Rechtsanwalt