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Der vorgesehene Standort für das Designer-Outlet Center im Stadtteil Lennep sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf umliegende Standorte des Einzelhandels entsprechen den Anforderungen des Teilplanes Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes. Dies teilte die Bezirksregierung nun der Stadt Remscheid mit Stellungnahme vom 03.06.2014 mit.

Die Stadt Remscheid beabsichtigt im Stadtteil Lennep, angrenzend an den historischen Altstadtkern, die Ansiedlung eines Designer-Outlet Centers mit einer vorgesehenen Verkaufsfläche von 20.000 m³. Dazu sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden. 

Entsprechende Unterlagen wurden der Bezirksregierung Anfang April 2014 für eine erste landesplanerische Überprüfung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses ersten Prüfschrittes ist die Bezirksregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Planungen in der jetzigen Form den landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels nicht entgegenstehen. Städtebauliche Belange wie die Themen Verkehr oder Lärm waren bei diesem Verfahrensschritt noch nicht Gegenstand der Prüfung.

Im folgenden Verfahren steht allerdings noch ein weiterer landesplanerischer Prüfschritt an, sobald die Stadt Remscheid ihre Planunterlagen weiter konkretisiert hat. Darüber hinaus wird am Ende des Bauplanverfahrens die Genehmigungsfähigkeit der Planung gemäß Baugesetzbuch zu prüfen sein. Dazu gehört dann auch die Frage, ob städtebauliche Belange und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung z. B. hinsichtlich möglicher Verkehrs- oder Lärmbelastungen den rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt werden.

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
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