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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Im Rahmen der Einladung zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.05.2016 hat Dr. Felix Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) Stellung genommen.

Zur Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts zählen weder ein baulich und funktionell abgetrennter Backshop noch die unmittelbar neben dem Eingang zum Markt liegende überdachte Fläche für Einkaufswagen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 1. Dezember 2015, Az. 8 S 210/13, entschieden.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten auf Entschädigung im Zusammenhang mit einer Bewerbung abgewiesen (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22. April 2016, 5 K 56/16.KO).

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Ruhr von km 2,6 bis km 49,2 rechtes Ufer und km 50,7 linkes Ufer im
Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit
abgeschlossen. Die Verordnung betrifft Flächen im Bereich der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen und tritt am 14.04.2016 in Kraft.
Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen oder die für
Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

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