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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Im Rahmen der Projektentwicklung auftretende Konflikte lassen sich oft nur unbefriedigend lösen. Immer öfter kommt es entscheidend darauf an, etwaige Schwierigkeiten im Planungsprozess bereits möglichst frühzeitig zu erkennen, um diese effektiv vermeiden zu können. Aus diesem Grund stand unser erstes diesjähriges Inhouse-Seminar am 19.03.2014 unter dem Motto „Pre-Development“.

Im Auftrag der Energieagentur NRW hat Lenz und Johlen ein Rechtsgutachten über die formellen und materiellen Anforderungen an die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ausarbeitung soll als Leitfaden für die Genehmigungspraxis dienen. Sobald die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens durch die Energieagentur NRW erfolgt ist, finden Sie hier einen entsprechenden Link.

Soeben erschienen ist im Deutschen Gemeindeverlag die 7. aktualisierte Auflage, 2014,  des Lehrbuches von Rabe/Pauli/Wenzel

Bau- und Planungsrecht 

Bei einer erneuten öffentlichen Auslegung eines geänderten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dabei müssen die Änderungen oder Ergänzungen, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können, mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Planentwurf hervorgehen.

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