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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

In der Zeit vom 07.11.2013 bis zum 06.12.2013 findet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mudersbach-Eiserfeld statt.

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft gehört im Bereich Umwelt für die Redaktion des Nachrichtenmagazins FOCUS auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien.

Folgende Bewertungsparameter gingen unter anderem ein:

Weiterempfehlung von Kollegen, Präsenz in der Wirtschaftspresse.

Wir freuen uns darüber, dass wir durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Umwelt überzeugt haben.

Unsere Urkunde finden Sie hier.

 

 

Die EU-Kommission plant zum neuen Jahr die Schwellenwerte leicht anzuheben. Dienst- und Lieferleistungen müssten dann von Januar 2014 an erst ab einem Nettowert in Höhe von 207.000,00 Euro (bislang 200.000,00 Euro) europaweit ausgeschrieben werden. Bei Bauleistungen wäre eine europaweite Ausschreibung erst ab einer Nettobausumme in Höhe von 5.186.000,00 Euro (bisher 5.000.000,00 Euro) notwendig. Die Anhebung ist noch nicht beschlossen, gilt aber als sicher.

Da die lange in der Warteschleife befindliche Änderung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wohl nun doch als "Abschiedsgeschenk" von Bundeswirtschaftsminister Rösler in diesem Monat in Kraft treten kann, entfalten die neuen Schwellenwerte dank der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV ggf. sofortige Wirkung. Wir werden dann wieder berichten.

 

Martin HahnMartin Hahn
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-61
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Am 27.07.2013 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Die vom Landtag beschlossenen Änderungen betreffen die Rechtswirkungen von Bodendenkmälern, auch wenn sie nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, ein neu eingerichtetes „Schatzregal“, die Betretungsrechte der Denkmalbehörden sowie die Kostentragung für die wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde, falls Bodendenkmäler verändert oder beseitigt werden sollen.

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