Der Koalitionsentwurf zwischen CDU, CSU und SPD vom 16.12.2013 sieht vor, eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einzufügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regelungen über Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen festzulegen. Das Bundeskabinett hat hierzu auf seiner Sitzung am 22.01.2014 in Meseberg im Zusammenhang mit den "Eckpunkten für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)" die Vorlage eines entsprechenden Regierungsentwurfes bis zum 9. April 2014 beschlossen.

Am 8. April 2014 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2014 abgeschlossen werden.

 

 Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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