vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß und Dr. Thomas Lüttgau am 03.03.2016 in Köln

Lange Zeit gab es den Begriff „Schrottimmobilien“  nur im Zusammenhang mit dem (kreditfinanzierten) Erwerb von Beteiligungen an Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventionierten Baubooms in Ost- und West-Deutschland nach der Wiedervereinigung. Die Rückabwicklung derartiger Immobilienfonds-Geschäfte beschäftigte die Gerichte seinerzeit, weil die versprochenen hohe Wachstumsraten nicht erfüllt wurden.
Als Schrottimmobilie bezeichnet man heutzutage auch verwahrloste Immobilien, die sich in einem insbesondere aus städtebaulicher und städtebaurechtlicher, stadtentwicklungspolitischer, bauordnungsrechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht hinnehmbaren Zustand befinden.
Die Hintergründe sind vielfältig: sinkende Bevölkerungszahlen, eine wachsende Überalterung der Bevölkerung sowie der Strukturwandel können im Einzelfall zur Unvermietbarkeit/Unverkäuflichkeit und zum Leerstand führen. Oft geht es auch nur um (scheinbare?) Unwirtschaftlichkeit.
Die Beseitigung von Verwahrlosungszuständen im Einvernehmen mit dem Eigentümer ist nur in sehr begrenztem Maß erfolgreich. Im Seminar wird daher diskutiert, mit welchen hoheitlichen Instrumenten und Strategien gegen Eigentümer verwahrloster Immobilien vorgegangen werden kann:

• Wie kann der Bebauungsplan als Steuerungsinstrument genutzt werden?
• Führen Sanierungsmaßnahmen, Entwicklungsmaßnahmen und ein Baugebot zum Ziel?
• Welche Eingriffsbefugnisse hat die Kommune: Beseitigungsanordnung, Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen?
• Welche Konsequenzen fordert das Denkmalschutzrecht, Abfallrecht und Zweckentfremdungsrecht?
• Welche Chancen bietet Projektentwicklung im Innenbereich/Außenbereich, bei der Aufstellung des Bebauungsplans und - ganz aktuell! - bei der Flüchtlingsunterbringung?

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Praxisprobleme mit den Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren! Gerne können Sie bis zum 29.02.2016 spezielle Fragestellungen einreichen (bitte E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir leiten diese an die Referenten weiter und sie werden dann im Seminar besprochen.

Informationen zu dieser Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

und

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!