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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Entwicklung des östlichen Hafens versagt.

Mit Verfügung vom 25.07.2008 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung für die beantragte 116. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Landeshauptstadt Düsseldorf versagt. Wesentliche Ziele der Planung sind die Ergänzung des östlichen Hafenviertels mit nutzungsgemischten Quartieren für Gewerbe und Wohnen zur Attraktivierung, Belebung und nachhaltigen Entwicklung des Medienhafens und die planungsrechtliche Sicherung der Hafennutzungen des Industrie- und Wirtschaftshafens. Es sollten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, in den östlich gelegenen, als gemischte Bauflächen dargestellten Hafengebieten an geeigneten Stelen auch Wohnen zu realisieren. Vor allem die Planungsabsicht, Wohnnutzungen zu ermöglichen, ist bei den im Hafen ansässigen Industriebetrieben und dem Verein zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Düsseldorfer Hafens auf heftigen Widerstand gestoßen, da betriebliche Einschränkungen und Auflagen aufgrund der heranrückenden Wohnbebauung befürchtet werden. Es ist bis auf Weiteres abzuwarten, ob und wie die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre Hafenplanung nun fortsetzen wird.

Dr. Alexander Beutling

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