header bundesverfassungsgericht
Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt Am 06. August 2010 treten in Deutschland strengere Vorgaben über die Luftqualität in Kraft. Damit wird in Deutschland die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt. Erstmals werden hiermit Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 µm bzw. PM 2.5) festgesetzt. Bereits 2010 tritt ein PM 2.5-Zielwert in Kraft. Als Grenzwert gilt er ab 2015. Unverändert bleiben die Luftqualitätswerte für Feinstäube mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm (PM 10) für Stickstoffoxide, Benzol, Schwefeldioxid und andere Stoffe.
Die Richtlinie eröffnet die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Luftreinhalteplans, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Luftqualitätswerte zukünftig eingehalten werden sollen.


Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.