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Unter dem Thema „Aktuelle Fragen des Raumordnungsrechts“ fand die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW am 08.09.2023 erstmals seit Beginn der COVID-19-Pandemie wieder in Präsenz statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht, Dr. Michael Oerder, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, begrüßte die Referenten und zahlreichen Teilnehmer im traditionsreichen Zwei Löwen Klub in Münster und führte in den Ablauf der Veranstaltung ein.

Als erste Referentin gab Frau Prof. Dr. Susan Grotefels vom Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster eine Einführung in die Grundlagen des Raumordnungsrechts. Neben einem Überblick über die historische Entwicklung des Raumordnungsrechts in Deutschland stellte Frau Prof. Dr. Grotefels insbesondere die Funktion der Raumordnung als Teil der Raumplanung und in Abgrenzung zur Fachplanung dar. Sie vermittelte zudem einen Überblick über die verschiedenen Arten von Raumordnungsplänen und die Instrumente zu deren Sicherung und Verwirklichung.

Im Anschluss referierte Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW, zu dem Thema „Die Novelle des Raumordnungsgesetzes“. Herr Prof. Dr. Beckmann stellte die Ziele der ROG-Novelle 2023 dar und zeigte auf, mit welchen gesetzgeberischen Änderungen diese erreicht werden sollen. Im Fokus seines Vortrags stand dabei die Änderung des § 6 Abs. 2 ROG, mit der ein intendiertes Ermessen zur Zielabweichung Einzug in das ROG gefunden hat. Hierzu entbrannte im Anschluss an den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Beckmann eine angeregte Diskussion zur Sinnhaftigkeit dieser „Soll-Vorschrift“.

Den Nachmittag eröffnete sodann Frau Marianna Roscher, Referatsleiterin für Bauen, Wohnen, Klimaschutz und Klimaanpassung beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Berlin, mit ihrem Vortrag zu erneuerbaren Energien – Windkraft und Fotovoltaik – im Raumordnungsrecht. Als zentrale Neuerung des ROG in Bezug auf erneuerbare Energien, beleuchtete Frau Roscher die Neufassung des § 7 Abs. 3 ROG. Nach dessen Satz 7 wird zukünftig die unmittelbare Standort Steuerung für Photovoltaik Vorhaben über die Sätze 3 – 5 ausgeschlossen sein. Eine direkte Steuerung habe zukünftig über Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu erfolgen. Mittelbar böten sich zudem Vorrang und Vorbehaltsgebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1, 2 ROG als Steuerungsmechanismen an.

Es folgte ein Vortrag von Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, zu dem Thema Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse für den Einzelhandel in NRW. Herr Dr. Lüttgau leitete seinen Vortrag mit Ausführungen zum Standort der Raumordnung in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zu übergeordneten Zielen der Raumordnung ein. Sodann ging er auf die besonderen Ziele der Raumordnung in NRW mit Bezug zum Einzelhandel ein, wobei er Abschnitt 6.5 des Landesentwicklungsplans NRW, der sich mit dem großflächigen Einzelhandel befasst, detailliert thematisierte.

Abschließend referierte Herr Dr. Winfried Porsch, Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart, über Rechtsschutzfragen im Raumordnungsrecht. Nach einer allgemeinen Einleitung zum Thema folgten Ausführungen zu Normenkontrollverfahren und inzidenten Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne. Zudem stellte Herr Dr. Porsch die besondere Rolle von Umweltverbänden in gerichtlichen Verfahren gegen Raumordnungspläne heraus. Ebenfalls gesondert thematisierte er den Rechtsschutz bei Zielabweichungsentscheidungen und gegen raumordnerische Beurteilungen.

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen AnwaltVerein
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Verfasser dieses Rückblicks:

Knittler Janos 6964

Janos Knittler
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: j.knittler[at]lenz-johlen.de

 

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