header bundesverfassungsgericht

Im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW hatte Lenz und Johlen Gelegenheit, zunächst eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und den Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung sodann vor Ort im Landtag NRW zu erläutern.

Hintergrund der Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW ist das am 28.09.2023 in Kraft getretene Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), das abweichende Landesregelungen verdrängt. Den Bundesländern steht allerdings die sog. Abweichungsgesetzgebungskompetenz zu, d.h. die Länder können von den neu in Kraft getretenen Regelungen des Bundes-ROG ihrerseits abweichende Regelungen treffen. Davon beabsichtigt der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW Gebrauch zu machen, u.a. um landesspezifische Anforderungen durch abweichendes Landesrecht zu wahren. Gegenstand der Änderungen sind aber auch verfahrensrechtliche Instrumente, die maßgeblichen Einfluss vor allem auf die Ansiedlung von Windenergieanlagen haben können.

Ihr Ansprechpartner:

sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.