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Am 1. Januar 2024 wird die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
in Kraft treten. Das hat der Landtag NRW am 25.10.2023 beschlossen. Damit werden wichtige Änderungen umgesetzt.

Neben Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an
die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den
Ausbau erneuerbarer Energien (Windenergie, Solarenergieanlagen, Wärmepumpen)
und des benötigten Wohnungsbaus zu beschleunigen.
Weitere Neuerungen betreffen Rechtsvorschriften, die zu einer Beschleunigung von
Baugenehmigungsverfahren führen sollen. Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden
im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum
Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden sowie Änderungen geschaffen,
um das „Bauen mit Holz“ genauso wie die „Umbaukultur“ weiter zu fördern: Gestaltung
von Gartenflächen, Vermeidung von Schottergärten. Ferner ist ein Ausbau des Mobilfunks
geplant. In NRW wird mit der Novelle zudem die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ unter Berücksichtigung von verbraucher- und wettbewerbsschützenden Anforderungen eingeführt.

Ihr Ansprechpartner:

nick-kockler

Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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