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Im Rahmen der Einladung zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.05.2016 hat Dr. Felix Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) Stellung genommen.

Dr. Felix Pauli regt an, dass mit der Einführung des LNatSchG NRW von der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO dahingehend Gebrauch gemacht werden soll, dass auch gegen Landschaftspläne die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle zum Oberverwaltungsgericht NRW eröffnet wird. Dies sei angesichts der wachsenden Bedeutung der Landschaftsplanung für die Verwirklichung der Landschaftspflege und der damit einhergehenden Eingriffe in Grundfreiheiten sowie der Ausgestaltung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums rechtspolitisch geboten.

Lesen Sie hier die Stellungnahme von Dr. Felix Pauli.

Hier finden Sie eine Übersicht über weitere Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf. 

Ansprechpartner:

felix pauli grDr. Felix Pauli
Fachanwalt für Verwaltungsrecht 

Telefon: 0221-973002-54
E-Mail: f.pauli[at]lenz-johlen.de

 

 

 

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