header veranstaltungen 1170x160

Seminar der Akademie der Architektenkammer NRW mit Dr. Markus Johlen am 14.03.2024 in Mannheim

Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist, bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen.

Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.

Das Seminar vermittelt u. a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:
· Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet?
· Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne
· Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)
· Eingrenzung der „näheren Umgebung'
· Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB
· Das Einfügensgebot
· Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)
· Satzungen nach § 34 BauGB
· Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.