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vhw-Seminar mit Dr. Christian Giesecke am 16.12.2014 in Dortmund

Bei der Aufstellung und Änderung städtebaulicher Planungen ist eine strikte Anwendung des Festsetzungsinstrumentariums des BauGB und der BauNVO unumgänglich für eine rechtssichere Planung. Die Handhabung des gesamten Spektrums der Festsetzungen erweist sich jedoch immer wieder als schwierig. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des OVG NRW lassen hingegen aber erkennen, dass bei sachgerechtem Einsatz des Instrumentariums - einschließlich der letzten Neuerungen des Baugesetzbuches - vielfältige praxisgerechte Lösungen möglich sind. Das Seminar bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Festsetzungen, einzelne Festsetzungstypen und weitere planungsrechtliche Möglichkeiten.

Referenten sind Dipl.-Ing. Philipp Röhnert, Bereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung bei der Stadt Catrop-Rauxel,
und Dr. Christian Gesecke, LL.M. (McGill), Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Ein ausführliches Seminarprogramm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Ansprechpartner:

Dr. Christian GieseckeDr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17

E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

 

 

 

 

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