Expertise through specialisation

For over 60 years, the Lenz and Johlen law firm has stood for the highest degree of expertise in the entire area of public law as well as civil law associated with real estate.

With our team of experienced lawyers specialising in administrative law and building and architectural law, we are now one of the largest law firms in Germany in these sectors.

We can advise and represent you comprehensively throughout Germany in all areas of public law and property-related civil law. Our core areas of legal expertise lie in the construction and property sectors, in infrastructure and logistics, the environment and business, and in citizens and public administration.

 

award WiWo 2022 de next generation 2024 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2015 umweltrecht

Competencies

  • State liability
  • Klima und Energie
  • Environment and business
  • Health and care
  • Retail
  • Building and real estate
  • Infrastructure and logistics
  • Awarding of public contracts

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Polizeibeamten wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst entfernt (VG Trier, Urteil vom 3. Februar 2016 – 3 K 2619/15.TR -).

Der Beamte war seit 2011 - ohne dies seinem Dienstherrn anzuzeigen und die erforderliche Genehmigung einzuholen – regelmäßig einer Tätigkeit als Hundetrainer nachgegangen und hat in diesem Bereich Seminare durchgeführt, dies auch in Zeiten von Erkrankung. Darüber hinaus hatte der Beamte sich über Jahre erheblich verschuldet und hat es selbst nach Einleitung des Disziplinarverfahrens noch zu mehreren Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen kommen lassen. Ferner hat er Erkrankungen nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, entsprechende Atteste teils verspätet vorgelegt und hat sich einer vom Dienstherrn geforderten amtsärztlichen Untersuchung sowie ärztlich angeordneten Therapiemaßnahmen versperrt bzw. diese erst verspätet durchgeführt.

Die Richter der 3. Kammer führten in der Urteilsbegründung zu diesem Verhalten des Beamten aus, dass er mit der Vielzahl der ihm vorzuhaltenden Verfehlungen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigten, dass er sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst habe, ein schweres Dienstvergehen begangen habe. Er habe sich im außerdienstlichen Bereich ein Betätigungsfeld geschaffen, welches aufgrund der langjährigen und zeitintensiven Ausübung den Schwerpunkt seiner Arbeitskraft gebildet habe. Erschwerend wirke, dass er die nicht genehmigte Nebentätigkeit auch in Zeiten ausgeübt habe, in denen er als alimentierter Beamter seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt habe. Auch die ungeordnete Schuldenwirtschaft über mehrere Jahre und seine Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen sowie angeordnete Therapiemaßnahmen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit nicht bzw. erst verspätet durchzuführen, zeuge von einer durch Gleichgültigkeit geprägten Pflichtvergessenheit. Damit habe der Beamte durch vorwerfbares Verhalten die Vertrauensgrundlage für eine Fortdauer des Beamtenverhältnisses zerstört.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: Pressemitteilung 10/2016 des OVG Rheinland-Pfalz

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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