Corona crisis
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Die Sperrstunde in gastronomischen Einrichtungen und das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, welche die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung für Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50 vorschreibt, sind rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht m 26.10.2020 in einem Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern entschieden, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben (Az.: 13 B 1581/20.NE).
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 22.10.2020 (Az.1 BvQ 116/20) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der ein landesrechtliches Beherbergungsverbot als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie außer Vollzug gesetzt werden sollte.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 20.10.2020 Vorschriften der Corona-Lockerungsverordnung MV die Einreise und den Aufenthalt von Beherbergungsgästen nach und in Mecklenburg-Vorpommern betreffend teilweise außer Vollzug gesetzt (Az.: 2 KM 702/20 OVG).