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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundeskabinatt hat am 29.09.2015 als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob der einzelne Sondereigentümer oder nur die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2015 (7 C 10.12) die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben und damit die vorinstanzlichen Urteile des VG Köln vom 11.08.2009 (14 K 4720/06) und des OVG Münster vom 15.03.2011 (20 A 2147/09) bestätigt. Die Klage der in allen drei Instanzen von Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war damit erfolgreich.

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